Recht & Verantwortung

Wann die Entgeltfortzahlung für Auszubildende an ihre Grenzen kommt

Erkrankt Ihr Azubi, dann sind Sie in der Pflicht, ihm über sechs Wochen seine Ausbildungsvergütung weiterzuzahlen. Allerdings kommt das irgendwann an seine Grenzen.

Martin Glania

31.07.2026 · 5 Min Lesezeit

Auszubildende sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und genießen diesbezüglich auch alle Rechte. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gehört die Lohnfortzahlung dazu. Als Ausbildungsbetrieb müssen Sie diese für 6 Wochen leisten, wenn der Azubi erkrankt. Meldet sich der Azubi kurz nach diesen 6 Wochen erneut krank, dann stellt sich die Frage, ob Sie seine Vergütung im Rahmen der Lohnfortzahlung erneut weiter leisten müssen. Ein aktuelles Gerichtsurteil bringt Ihnen Erkenntnisse.

Im Jahr 2025 waren laut einer Erhebung der DAK Arbeitnehmer im Durchschnitt 19,5 Tage krank. Damit hat sich der Trend zu häufigen Erkrankungen, der seit einigen Jahren anhält, gefestigt. Für Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe ist das eine teure Angelegenheit. Sie müssen das Entgelt weiter leisten, ohne eine Gegenleistung hierfür zu erhalten. Als häufigste Ursachen für Krankschreibungen wurden in Deutschland Atemwegsinfekte, Muskel-Skelett-Probleme und psychische Erkrankungen registriert. Auch Unfälle können zum Ausfall von Mitarbeitern und Auszubildenden führen. Ein Azubi, der nahezu jedes Wochenende bei seinem Fußballverein aktiv ist, ist besonders gefährdet. Möglicherweise wurden Sie mit einem solchen Fall, dass eine Sportverletzung die Ausübung einer gewerblichen Ausbildung verhindert, bereits konfrontiert.

Wenn das Knie schmerzt – oder doch der Rücken?

In einem Fall, den das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) zu entscheiden hatte, ging es darum, ob ein Arbeitgeber nach 6 Wochen Krankheit und einer angeblich neuen Erkrankung Entgeltfortzahlung leisten muss.

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